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Ab fünf Wohneinheiten
109.95€
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Online Energieausweis erstellen


Durch unser Online-Tool können Sie Ihren Energieausweis online selbst erstellen. FINEST REAL ESTATE hilft Ihnen dabei, Ihrer gesetzlichen Pflicht, der Erstellung eines Energieausweises nachzukommen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide haben das Ziel, den Energieverbrauch einer Immobilie transparent zu machen, aber es gibt wesentliche Unterschiede in Bezug auf ihren Inhalt und die Berechnungsgrundlage.

Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie in den letzten drei Jahren. Er berücksichtigt dabei die Heizgewohnheiten der Bewohner und ist daher abhängig von den individuellen Verbrauchsgewohnheiten. Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist in der Regel einfacher und kostengünstiger als die eines Bedarfsausweises, da er auf den vorhandenen Verbrauchsdaten basiert.

Der Bedarfsausweis hingegen gibt Auskunft über den theoretischen Energiebedarf einer Immobilie, unabhängig von den individuellen Gewohnheiten der Bewohner. Dieser wird anhand des Zustands des Gebäudes, der Bauart, der Dämmung und der Heizungsanlage ermittelt. Der Bedarfsausweis bietet somit eine objektive Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes und enthält Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen.

Im Vergleich zum Verbrauchsausweis bietet der Bedarfsausweis also einen detaillierteren Einblick in die energetische Beschaffenheit einer Immobilie. Das kann besonders für potenzielle Käufer oder Mieter von Vorteil sein, da es ihnen ermöglicht, die zukünftigen Energiekosten der Immobilie besser einschätzen zu können. Eine gute Energieeffizienzklasse erhöht auch den Wert Ihrer Immobilie. Nutzen Sie dazu auch gerne unsere kostenlose Immobilienbewertung

Wann ist welcher Ausweis gefordert? Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 erbaut und seitdem nicht energetisch saniert wurden, Bedarfsausweise vorgeschrieben. Bei neueren oder energetisch sanierten Gebäuden sowie Gebäuden mit fünf und mehr Wohnungen kann der Eigentümer wählen, ob er einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen lässt. Bei Nichtwohngebäuden, beispielsweise Bürogebäuden, ist immer ein Bedarfsausweis erforderlich. 

Energieverbrauch der Immobilie

Der Energieausweis zeigt den Endenergiebedarf (Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr) und den Primärenergiebedarf (Energieverbrauch unter Berücksichtigung der Energieverluste bei der Energieerzeugung und -verteilung) der Immobilie an.

Energieträger der Immobilie

Der Energieausweis gibt an, welche Energieträger für Heizung, Warmwasserbereitung und gegebenenfalls für die Kühlung des Gebäudes genutzt werden, z. B. Gas, Öl, Fernwärme oder erneuerbare Energien.

Primärenergiebedarf

Der Primärenergiebedarf ist eine Kennzahl im Energieausweis, die den gesamten Energiebedarf einer Immobilie unter Berücksichtigung der Energieverluste bei der Erzeugung, Verteilung und Umwandlung des verwendeten Energieträgers angibt. Im Gegensatz zum Endenergiebedarf, der den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie misst, berücksichtigt der Primärenergiebedarf die gesamte Energiekette. Angefangen von der Gewinnung des Energieträgers bis hin zur Nutzung der Immobilie.

Der Primärenergiebedarf wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) angegeben und bezieht sich auf die Heizung, die Warmwasserbereitung und gegebenenfalls die Kühlung des Gebäudes. Je niedriger der Primärenergiebedarf, desto energieeffizienter ist das Gebäude. Diese Kennzahl ermöglicht es, Gebäude hinsichtlich ihrer Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit zu vergleichen und stellt eine wichtige Information für potenzielle Käufer oder Mieter dar.

Baujahr und Modernisierungsmaßnahmen

Der Energieausweis enthält Informationen über das Baujahr des Gebäudes sowie über durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen, die die Energieeffizienz des Gebäudes beeinflussen können. Oft sind auch Empfehlungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz der Immobilie enthalten, wie z. B. den Austausch der Heizungsanlage, die Dämmung der Fassade oder den Einbau von neuen Fenstern. Diese Empfehlungen sind jedoch unverbindlich und dienen lediglich als Orientierungshilfe für Eigentümer oder potenzielle Käufer bzw. Mieter.

Klimafaktor

Der Klimafaktor ist eine Kennzahl, die im Energieausweis angegeben werden kann, um den CO2-Ausstoß einer Immobilie im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch zu bewerten. Der Klimafaktor gibt an, wie viele Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr durch Heizung, Warmwasserbereitung und gegebenenfalls die Kühlung des Gebäudes ausgestoßen werden.

Diese Kennzahl hilft, den Einfluss einer Immobilie auf den Treibhauseffekt und den Klimawandel besser einzuschätzen und dient als zusätzliche Entscheidungsgrundlage für Käufer und Mieter, die Wert auf eine klimafreundliche Immobilie legen. Der Klimafaktor berücksichtigt nicht nur den Energieverbrauch, sondern auch die Art des verwendeten Energieträgers. So hat zum Beispiel eine Immobilie, die mit erneuerbaren Energien beheizt wird, einen geringeren Klimafaktor als eine Immobilie, die mit fossilen Brennstoffen beheizt wird. Der Klimafaktor ist nicht in allen Energieausweisen enthalten und ist auch keine gesetzliche Pflichtangabe.

Bedeutung des Energieverbrauchs beim Immobilienverkauf

Der Energieverbrauch und die zugehörige Energieeffizienzklasse sind entscheidende Faktoren beim Immobilienverkauf. Der Energieausweis, der verbrauchs- oder bedarfsorientiert sein kann, muss Interessierten bei der ersten Besichtigung vorgelegt werden. Er enthält Informationen über das Baujahr der Immobilie, den Endenergiebedarf oder den Energieverbrauchswert, die Energieeffizienzklasse des Hauses und den Energieträger für die Heizung, beispielsweise Öl oder Gas.

Anhand dieser Informationen können potenzielle Käufer den Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten abschätzen. Eine einfache Berechnungsformel für die Nebenkosten lautet: Wohnfläche (m²) x 1,2 x Verbrauchswert (nach Energieeffizienzklasse). So kann der Energieverbrauch in kWh pro Jahr ermittelt werden, der dann in Öl- oder Gasverbrauch umgerechnet werden kann.

Die Rolle von Sanierungen und Primärenergiequellen

Wer den Energieverbrauch einer Immobilie reduzieren möchte, kommt um Sanierungsmaßnahmen meist nicht herum. Dabei gilt es, die Kosten solcher Maßnahmen mit den langfristigen Einsparungen durch niedrigere Energiekosten abzuwägen. Neben der Wärmedämmung und der Heizungsart können auch die Beleuchtung und die Energieeffizienz von Elektrogeräten einen wesentlichen Beitrag zur Energieeinsparung leisten.

Zu berücksichtigen ist auch die Art des verwendeten Primärenergieträgers. So können beispielsweise ein moderner Kamin oder eine Wärmepumpe, selbst in einem schlecht gedämmten Haus, zu geringeren Kosten führen als traditionelle Heizungsanlagen.

Die Lage einer Wohnung im Gebäude, beispielsweise im Dachgeschoss oder Erdgeschoss, kann ebenfalls den Energiebedarf beeinflussen. Dieser Aspekt sollte bei einem Immobilienkauf in Betracht gezogen und der individuelle Verbrauch der Vorbesitzer oder Mieter berücksichtigt werden.

Energieausweis beim Immobilienverkauf:

Beim Verkauf und auch vor einer Immobilienfinanzierung ist der Energieausweis unerlässlich. Er bietet potenziellen Käufern einen klaren Überblick über den zu erwartenden Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten. Dies kann bei Kaufentscheidungen eine entscheidende Rolle spielen und als Basis für Preisverhandlungen dienen.

Energieausweis bei der Vermietung:

Auch bei der Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Er ermöglicht Mietern, die zu erwartenden Energiekosten einzuschätzen und unterstützt Vermieter bei der Erfüllung ihrer Informationspflicht.

Energieausweis für Modernisierungsmaßnahmen:

Der Energieausweis kann als Ausgangspunkt für die Bewertung des energetischen Zustands eines Gebäudes und die Identifizierung von Modernisierungspotenzialen dienen. Er liefert wertvolle Informationen über den aktuellen Energieverbrauch und zeigt auf, welche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ergriffen werden können.

Energieausweis für Förderprogramme:

Für die Beantragung von Fördermitteln für energetische Sanierungsmaßnahmen kann ein Energieausweis erforderlich sein. Er dient als Nachweis für den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes und ist oft eine Voraussetzung für die Beantragung bestimmter Förderprogramme.

Vergleichbarkeit von Gebäuden durch den Energieausweis:

Energieausweise ermöglichen den Vergleich der energetischen Qualität verschiedener Gebäude. Potenzielle Käufer oder Mieter können anhand des Energieausweises den Energieverbrauch und die energetische Effizienz eines Gebäudes mit anderen vergleichen und so eine fundierte Entscheidung treffen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Energieausweis von einem zertifizierten Energieberater erstellt werden muss und eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat. Der Ausweis soll dazu beitragen, den Energieverbrauch von Gebäuden transparenter zu machen und Anreize für energetische Verbesserungen zu setzen. Bei FINEST REAL ESTATE können Sie Ihren Energieausweis online, preiswert und zügig erstellen lassen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Energieausweis ein wesentliches Dokument ist, das sowohl für Immobilienbesitzer als auch für potenzielle Käufer oder Mieter von großer Bedeutung ist. Er liefert wichtige Informationen über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz eines Gebäudes und trägt dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung von Energieeffizienz und Nachhaltigkeit in der Immobilienbranche zu schärfen.

Was sagt der Energieausweis aus?

Insgesamt hilft der Energieausweis, den energetischen Zustand einer Immobilie transparent darzustellen und dient als Entscheidungsgrundlage für Käufer und Mieter, die Wert auf eine energieeffiziente Immobilie legen.

Wann benötige ich einen Energieausweis und welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie gibt. Er bietet potenziellen Käufern oder Mietern einen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten und hilft, die Energieeffizienz verschiedener Immobilien zu vergleichen. Doch wann genau braucht man einen Energieausweis und welche Strafen drohen bei Missachtung? Dieser Artikel klärt auf.

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

In Deutschland ist ein Energieausweis grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn eine Immobilie verkauft, neu vermietet, verpachtet oder im Rahmen des Leasings einem neuen Nutzer überlassen wird. Dies gilt sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude. Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Abschluss des Miet- oder Kaufvertrags übergeben werden.

Zusätzlich ist bei Verkauf oder Vermietung in kommerziellen Medien die Angabe einiger energetischer Kennwerte aus dem Energieausweis Pflicht. Dazu gehören etwa der Endenergiebedarf oder der Energieverbrauch, die Energieeffizienzklasse und das Baujahr des Gebäudes.

Welche Strafen drohen bei fehlendem Energieausweis?

Die Missachtung dieser Pflichten kann in Deutschland mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Verstöße gegen die Vorlage- oder Aushändigungspflicht sowie gegen die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen sind bußgeldbewehrt. Die Höhe des Bußgeldes kann je nach Bundesland variieren.

Grundsätzlich kann in schweren Fällen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro verhängt werden, wenn der Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Es handelt sich dabei nicht um Kavaliersdelikte, sondern um Ordnungswidrigkeiten, die ernsthafte finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen können.

Was kostet die Erstellung eines Energieausweises?

Die Erstellung eines Energieausweises mit FINEST REAL ESTATE, wird berechnet mit: a) Verbrauchsausweis bis zu vier Wohneinheiten für 59,95 € und b) als Bedarfsausweis ab 5 Wohneinheiten für 109,95 €.

Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf: was ist der Unterschied?

Zwei zentrale Kennzahlen auf dem Energieausweis sind der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf. Der PrimärEnergiebedarf gibt an, wie viel Energie aus Primärenergieträgern wie Kohle, Gas, Öl oder regenerativen Quellen benötigt wird, um den Energiebedarf der Immobilie zu decken. Hierbei wird der gesamte Energieaufwand berücksichtigt, der zur Gewinnung, Umwandlung und Lieferung der Energie anfällt.

Im Gegensatz dazu misst der Endenergiebedarf nur die Menge an Energie, die tatsächlich in der Immobilie zum Heizen, zur Warmwasseraufbereitung oder für die Lüftung verwendet wird. Er gibt an, wie viel Energie auf Jahresbasis verbraucht wird, und wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) angegeben.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: welchen Ausweis benötige ich?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen – den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes und seiner technischen Anlagen, während der Verbrauchsausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre beruht.

Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Baujahr, Größe und energetischer Standard des Gebäudes.

Verbrauchsausweis:

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Diese Art von Energieausweis ist in der Regel für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten und einem Baujahr vor dem 1. November 1977 ausreichend, sofern sie nicht energetisch saniert wurden.

Bedarfsausweis:

Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den Energiebedarf des Gebäudes auf der Grundlage einer detaillierten Untersuchung der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Dieser Ausweis ist erforderlich für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Baujahr vor dem 1. November 1977, sofern sie nicht energetisch saniert wurden. Für alle neueren Gebäude (Baujahr ab dem 1. November 1977) können sowohl ein Verbrauchs- als auch ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. In einigen Fällen kann jedoch ein Bedarfsausweis empfehlenswert sein, wenn er potenziellen Käufern eine detailliertere Einschätzung der energetischen Qualität des Gebäudes bietet.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Welche Unterlagen benötige ich jeweils?

Die für die Erstellung eines Energieausweises benötigten Unterlagen hängen von der Art des Ausweises ab – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Hier sind einige der üblichen Unterlagen und Informationen, die für beide Ausweistypen benötigt werden:Für den Verbrauchsausweis:

Für den Verbrauchsausweis:
 
  • Angaben zum Baujahr des Gebäudes
  • Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude
  • Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre (Heizkostenabrechnungen, Stromrechnungen)
  • Angaben zur Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
  • Angaben zur Art der verwendeten Energieträger (z.B. Erdgas, Öl, Fernwärme)
 
 

Für den Bedarfsausweis:

  • Bauzeichnungen des Gebäudes (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Angaben zur Dämmung und Wärmedämmung (z.B. Art und Dicke der Dämmung, Fenstertyp)
  • Details zur Heizungsanlage und Warmwasserbereitung (z.B. Hersteller, Typ, Baujahr, Leistung)
  • Angaben zu Lüftungsanlagen oder Klimaanlagen, falls vorhanden
  • Angaben zur Art der verwendeten Energieträger (z.B. Erdgas, Öl, Fernwärme)
 

Welche Effizienzklassen gibt es?

Die Klassen reichen von A+ für sehr energieeffiziente Gebäude bis hin zu H für Gebäude, die als energieineffizient eingestuft werden. Dabei gilt: Je niedriger der Endenergiebedarf pro Quadratmeter und Jahr, desto energieeffizienter ist das Gebäude und desto höher ist seine Effizienzklasse.

Gebäude der Klasse A+ sind dabei die Spitzenreiter in Sachen Energieeffizienz. Sie weisen einen Endenergiebedarf von weniger als 30 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) auf. Demgegenüber stehen Gebäude der Klasse H, die als sehr energieineffizient gelten. Ihr Endenergiebedarf liegt bei mehr als 250 kWh/m²a.

Diese Angaben können jedoch je nach den spezifischen Regulierungen des jeweiligen Landes und technologischen Fortschritten variieren.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Effizienzklasse einer Immobilie nur einen Teilaspekt der gesamten Energiebilanz darstellt. Auch andere Faktoren wie die Qualität der Gebäudehülle, die Art der Heizungsanlage oder das Nutzerverhalten können den tatsächlichen Energieverbrauch beeinflussen.

Wie lange ist ein Energiepass gültig?

Ein Energieausweis ist in der Regel für 10 Jahre gültig.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

In Deutschland dürfen Energieausweise nur von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten erstellt werden. Diese Fachleute müssen über die notwendige Ausbildung und Erfahrung verfügen, um die energetische Bewertung von Gebäuden korrekt durchzuführen.Die Fachleute müssen gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) eine „Ausbildung und Fortbildung, die zu einer Ausstellungsberechtigung führt“ nachweisen können.

Gibt es Ausnahmen für die Energieausweispflicht?

Ja, es gibt einige Ausnahmen: denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern, nicht beheizte Gebäude und Wohngebäude, die nur vorübergehend genutzt werden (z.B. Ferienhäuser für weniger als vier Monate im Jahr). Beachten Sie, dass diese Ausnahmen regional variieren können.

Seit wann ist die Erstellung des Energieausweises verpflichtend?

In Deutschland ist der Energieausweis für Verkäufer, Vermieter und Verpächter von Immobilien seit dem 1. Juli 2008 für Neubauten und seit dem 1. Oktober 2008 für Bestandsgebäude verpflichtend. Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Pflicht des Energieausweises geschaffen. Die EnEV wurde in den folgenden Jahren weiter angepasst, zuletzt durch die EnEV 2014, die am 1. Mai 2014 in Kraft trat.

Immobilien und Ihre Energieeffizienzklassen: Was steckt dahinter?

Energieeffizienzklassen sind unabhängig von der Art der Nutzung einer Immobilie und hängen von Faktoren wie dem Baujahr, der Bauweise und dem baulichen Zustand ab. Mit anderen Worten: Ein neues, gut isoliertes Haus mit moderner Heizungsanlage, Dämmung, Fenstern und Türen weist eine höhere Energieeffizienz auf als ein älteres Gebäude, das eine Renovierung benötigt. Die Energieeffizienzklassen, die sich in einem Spektrum von A+ (grün) bis H (rot) bewegen, zeigen den Energiebedarf oder den Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) an.

Die Geschichte der Energieeffizienzklassen reicht bis ins Jahr 1977 zurück, als die erste Wärmeschutzverordnung verabschiedet wurde. Die gegenwärtig gültigen Klassen wurden jedoch erst mit der Einführung der EnEV im Jahr 2014 festgelegt. Die energetischen Anforderungen an Gebäude wurden 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiter präzisiert.

Haben Energieeffizienzklassen Einfluss auf den Verkaufspreis einer Immobilie?

Der Einfluss der Energieeffizienzklasse auf den Verkaufspreis einer Immobilie ist vielschichtig. Während Immobilien mit niedriger Energieeffizienzklasse konstant in der Nachfrage bleiben, können bei den mittleren Energieeffizienzklassen die Art des Primärenergieträgers ausschlaggebend sein. Objekte mit Wärmepumpen und Kamin sind beispielsweise weiterhin beliebt, während solche mit Gasheizungen weniger gefragt sein könnten.

Bei den höheren Effizienzklassen, die meist umfassende Sanierungen erfordern, kann die aktuelle Situation auf dem Bau- und Handwerksmarkt zu Herausforderungen führen. Handwerkermangel, Verzögerungen bei Behörden und Materialknappheit könnten dazu führen, dass der Verkaufspreis gesenkt werden muss, um potenzielle Käufer anzulocken. Eine individuelle Betrachtung jeder Immobilie, unter Berücksichtigung ihrer Stärken, Schwächen und Vermarktungsmöglichkeiten, ist daher unerlässlich.

Sind wesentliche Veränderungen an einer Immobilie im Energieausweis zu vermerken?

Die Erstellung eines neuen Energieausweises nach einer wesentlichen Veränderung am Gebäude ist nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings ist es in der Praxis oft ratsam, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen, um den aktuellen energetischen Zustand der Immobilie korrekt widerzuspiegeln.Wenn solche Änderungen am Gebäude vorgenommen werden, ist es empfehlenswert, einen neuen Energieausweis erstellen zu lassen. Dieser zeigt dann den aktuellen energetischen Zustand der Immobilie und kann für Käufer oder Mieter attraktiver sein, wenn die durchgeführten Maßnahmen zu einer Verbesserung der Energieeffizienz geführt haben.

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Für wen ist die Erstellung des Energieausweises Pflicht?

Möchten Sie ein Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten, dann sind Sie verpflichtet einen Energieausweis bereitzustellen. Diese Verpflichtung betrifft sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien.

Der Energieausweis muss potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden, spätestens jedoch bei der Besichtigung der Immobilie. In Immobilienanzeigen müssen zudem bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein, um potenzielle Interessenten über den energetischen Zustand der Immobilie zu informieren. Daher beeinflusst der Energiepass auch den Wert Ihrer Immobilie.

Ausnahmen von der Pflicht

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen ein Energieausweis nicht vorgeschrieben ist. Hier sind einige Beispiele, bei denen ein Energieausweis nicht erforderlich ist:

  1. Denkmalgeschützte Gebäude: Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz steht und daher bestimmte energetische Anforderungen nicht umgesetzt werden können, ist kein Energieausweis erforderlich.
  2. Kleine Gebäude: Für Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern ist kein Energieausweis erforderlich.
  3. Nicht beheizte Gebäude: Für Gebäude, die weder beheizt noch gekühlt werden und somit keinen Energiebedarf für Heizung oder Kühlung haben, ist kein Energieausweis notwendig.
  4. Wohngebäude, die nur vorübergehend genutzt werden: Wenn ein Gebäude nicht für eine dauerhafte Nutzung vorgesehen ist, zum Beispiel Ferienhäuser, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden, ist kein Energieausweis erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Ausnahmen von Bundesland zu Bundesland variieren können und es ratsam ist, sich bei der zuständigen Behörde oder einem Energieberater über die geltenden Regelungen zu informieren.

Energieausweise in Hamburg

In Hamburg gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen für Energieausweise wie im gesamten Bundesgebiet, da die Anforderungen durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) bundesweit festgelegt sind. Es gibt jedoch einige spezielle Anforderungen und Programme in Hamburg, die die Energieeffizienz von Gebäuden betreffen.

Ein Beispiel dafür ist das Hamburger Klimaschutzgesetz, das zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Förderung der Energieeffizienz vorsieht. Dies kann sich auf die Anforderungen an Neubauten oder die Durchführung von Sanierungen bei Bestandsgebäuden auswirken.

Darüber hinaus gibt es in Hamburg auch spezielle Förderprogramme, die auf die energetische Sanierung von Gebäuden abzielen.

 

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